Genossenschaft Gebäude Wohnbau eG Essen
Verwaltungsgebäude Wohnbau eG Essen
Verwaltungsgebäude Ansicht Wohnbau eG Essen

Informationen und Organe

 

 

Wer ist die Wohnbau eG?

 

Wir sind eine seit 1903 in Essen tätige Wohnungsbaugenossenschaft mit rund 6.400 Mitgliedern sowie rund 4.560 Wohnungen.

 

 

Welche Ziele hat die Wohnbau eG?

 

Vorrangiger Zweck der Genossenschaft ist eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft (§ 2, Abs. 1 der Satzung).

 

 

Wie funktioniert die Genossenschaft?

 

Bei uns wird Mitbestimmung groß geschrieben. Jedes Mitglied bestimmt durch Stimmabgabe die Teilnehmer der Vertreterversammlung (unser Genossenschaftsparlament). Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, der die Geschäfte der Wohnbau eG führt.

 

Mehr Informationen über unsere Mitarbeiter, unsere Geschichte oder eine Mitgliedschaft erhalten Sie über nebenstehendes Navigationsmenü. Dort finden Sie auch die aktuelle Satzung sowie einen Mitgliedsantrag. 

 

 

 


 

 

Die Organe der Genossenschaft

 

 

  • Vertreterversammlung
  • Aufsichtsrat
  • Vorstand

 

Vertreterversammlung

 

Im Abstand von jeweils 5 Jahren wählen die Genossenschaftsmitglieder ihre Vertreter. Wählbar ist jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied der Genossenschaft ist und zu diesem Zeitpunkt nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehört. Die gewählten Vertreter bilden die Vertreterversammlung. Sie kommt in der Regel einmal im Jahr zusammen, um den Bericht des Aufsichtsrates und des Vorstandes entgegenzunehmen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Bilanzgewinnes zu beschließen und weitere satzungsmäßig und gesetzlich notwendige Beschlüsse zu fassen.

 

 

Aufsichtsrat

 

Der Aufsichtsrat setzt sich aus 12 (mindestens aus 9) ehrenamtlich tätigen Genossenschaftsmitgliedern zusammen. Er wird durch die Vertreterversammlung gewählt. In jedem Geschäftsjahr führt der Aufsichtsrat mehrere Sitzungen durch. Zur Bewältigung seiner Arbeit bildet er Fachausschüsse, die Beschlüsse sachbezogen vorbereiten, um sie dann in den jeweiligen Aufsichtsratsitzungen zu fassen.

 

 

Vorstand

 

Die Geschäftsführung unserer Genossenschaft obliegt einem zweiköpfigen Vorstand. Dieser übt die Geschäftsführungstätigkeit in eigener Verantwortung und in gegenseitiger Übereinstimmung aus. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt, gefördert und überwacht.