Verzögerte Erstellung der Betriebskostenabrechnung 2022

 

Die Bundesregierung hat für das Abrechnungsjahr 2022 neue gesetzliche Verordnungen beschlossen, u. a. die „Dezember Soforthilfe“. Diese wirken sich auf die Ergebnisse der Betriebs- und insbesondere der Heizkostenabrechnungen für 2022 aus. Die technischen Programmierer der Abrechnungsersteller arbeiten derzeit intensiv an der entsprechenden Umsetzung.

 

In den vergangenen Jahren wurde die Betriebs- und Heizkostenabrechnung bereits frühzeitig im Mai des Folgejahres versendet. In diesem Jahr wird sich die Zustellung der Abrechnungen aufgrund der notwendigen technischen Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben etwas verzögern. Die Wahrung der gesetzlichen Frist zur Versendung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen wird gewährleistet.