Vertreterwahl 2027

 

 

Welche Aufgaben haben die Vertreter:in?

Sie nehmen mit Stimm- und Rederecht an der jährlich stattfindenden ordentlichen Vertreterversammlung der Genossenschaft teil. Dort beschließen Sie zum Beispiel:
-    die Feststellung des Jahresabschlusses
-    den Umgang mit dem Bilanzgewinn
-    die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Außerdem erhalten Sie in der Vertreterversammlung einen tiefen Einblick in Themen und Sachverhalte, welche die Genossenschaft beschäftigen. Sie können sich dort aktiv bei Diskussionen beteiligen und haben die Möglichkeit, die Vorstände und Aufsichtsräte im direkten Kontakt zu erleben.

 

Wie hoch ist der zeitliche Aufwand eines Vertreters?

Die Vertreterversammlung wird für die Amtsperiode 2027 bis 2032 gewählt. Als Vertreter:in werden Sie in der Regel an einer ordentlichen Vertreterversammlung pro Jahr teilnehmen. Vorab erhalten sie postalisch Informationen zu der Veranstaltung.

 

Wer kann als Vertreter:in kandidieren?

Jedes Genossenschaftsmitglied kann kandidieren, wenn es volljährig ist und nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat der Genossenschaft angehört. Die Kandidatur kann in Eigeninitiative erfolgen, es können aber auch potenzielle Kandidaten:in benannt und dem Wahlvorstand mitgeteilt werden.

 

Wer kann die Vertreter:in wählen?

Jedes Mitglied der Genossenschaft ist wahlberechtigt und kann über die Kandidaten:in seines Wahlbezirks abstimmen. 

 

Wieviele Wahlbezirke gibt es?

Insgesamt gibt es 7 Wahlbezirke. Grundsätzlich kandidiert und wählt jedes Mitglied in dem Wahlbezirk, in welchem er wohnt. 

 

Wieviele Vertreter:in und Ersatzvertreter:in werden gewählt?

Je Wahlbezirk wird 1 Vertreter:in je 100 Mitglieder gewählt. Errechnete Nachkommastellen werden aufgerundet. 
Beispiel: Ein Wahlbezirk hat 794 wahlberechtigte Mitglieder. Demnach werden 8 Vertreter:in gewählt.
Die Anzahl der Überhänge an Kandidaten ergeben die Ersatzvertreter:in. 

 

Wie können sich die Wahlberechtigten über die Kandidaten informieren?

Die Wahlvorschläge werden von Januar bis März 2027 in den Geschäftsräumen der Mitgliederabteilung ausgelegt. Darüber hinaus wird jeder Kandidat:in in einer wahlbezirksbezogenen Kandidatenliste benannt.

 

Welche Aufwendungen erhalten Vertreter:in?

Vertreter:innen erhalten für die Teilnahme an der jährlichen Vertreterversammlung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 €. Mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung sind sämtliche Aufwendungen in Verbindung mit dem Vertreteramt abgegolten. 

 

Sie möchten sich für eine Kandidatur bewerben?

Interessierte Mitglieder schreiben bitte bis zum 05.03.2026 eine E-Mail an: vertreterwahl____________@wohnbau-eg.de oder melden sich direkt in der Mitgliederabteilung unter der Telefonnummer 0201/76 01 -238.

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