Verhandlungen mit Telekommunikationsdienstleistern in der finalen Phase

 

Wohnbau eG übernimmt Kosten für den Übergangszeitraum

Zum Thema „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG)“ und den damit einhergehenden Neuerungen hatten wir in der Vergangenheit bereits in unserer Mieterzeitschrift und auf unserer Homepage informiert. 

Ab dem 01. Juli 2024 kann /muss jeder Mieter selbst über seinen zukünftigen Telekommunikationsanbieter bestimmen. Bei den Kabelgebühren erfolgt eine Umstellung von der bisherigen Abrechnung über die Betriebskosten auf eine Abrechnung über Einzelverträge zwischen Mietern und Dienstleister.

Im Zusammenhang mit diesen Änderungen befinden wir uns derzeit in abschließenden Verhandlungen mit potenziellen Telekommunikationsdienstlern, um Ihnen ein attraktives Angebot für Ihre TV-Kabelversorgung ermöglichen zu können.

Für die Zeit ab dem 01. Juli 2024 bis zum Inkrafttreten eines neuen Rahmenvertrages wird die Wohnbau eG Ihre monatlichen Gebühren für die TV-Kabelgrundversorgung übernehmen, die bislang über die Betriebskosten abgerechnet wurden. Sie können sich also sicher sein, dass Ihr Bildschirm auch im Übergangszeitraum nach dem 01. Juli 2024 nicht schwarz bleibt und ein attraktives TV-Programm zur Verfügung stehen wird!

Nach Abschluss des neuen Rahmenvertrags werden Sie detaillierte Informationen zu den neuen Angeboten und nächsten Schritten erhalten und erfahren, wie und bis wann Sie tätig werden müssen, um das Angebot des verhandelten Rahmenvertrages mit dem TV-Kabelanbieter annehmen zu können. Auch für diese Schritte ist für Sie selbstverständlich eine ausreichend lange Übergangszeit eingeplant.

Falls Sie Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter Tel.: 0201-7601-100.